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Diskriminierung

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Wer zu nah kommt, geht zu weit –  Was tun gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung?

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Absatz Vier umfasst sexuelle Belästigung jedes einseitige, unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, bei dem die Würde der belästigten Person verletzt wird. Aber was genau heißt das? Und was wird hier an der Universität Konstanz dagegen getan? Inés Eckerle ist, neben ihrer Position als Beauftragte für Chancengleichheit, auch Ansprechperson für sexuelle Belästigung, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Uni Konstanz, zusammen mit ihrem männlichen Kollegen Werner Palz. Campuls hat sie für ein Interview getroffen.