Derzeit wird öffentlich wieder viel über das Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG, diskutiert. Der Grund: Noch im Juli soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte BAföG-Reform verabschiedet werden. Zwei Monate vorher, Ende Mai, äußerte die derzeitige Bundesforschungsministerin Dorothee Bär Zweifel an der Umsetzungsfähigkeit der Reform angesichts der angespannten Haushaltslage. Bereits zum Wintersemester 2026/2027 soll die Wohnkostenpauschale für Studierende von 380 auf 440 Euro erhöht werden. Außerdem soll der Grundbedarfssatz des BAföGs auf das Grundsicherungsniveau des Bürgergelds angehoben werden. Dann würden Studierende anstatt derzeit 475 Euro, 563 Euro erhalten. Vorausgesetzt sie erhalten den BAföG-Höchstsatz.
Die Fördersumme für Studierende setzt sich aus dem Grundbedarf und der Wohnkostenpauschale zusammen. Wohnen die Studierenden nicht mehr daheim, erhalten sie zusätzlich maximal 380 Euro Wohnkostenpauschale, macht insgesamt 855 Euro. Mit den geplanten Erhöhungen würden Studierende maximal 967 Euro erhalten, also 112 Euro mehr. Das wäre allerdings erst zum Wintersemester 2028/2029 der Fall, also in zwei Jahren. Denn der Grundbedarf soll in zwei Schritten innerhalb von zwei Jahren angehoben werden. So steht es im Koalitionsvertrag.
Die höheren Förderbeträge sollen den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht werden und die Studierenden finanziell entlasten. Allerdings hätten die Erhöhungen auch Mehrausgaben im Haushalt zur Folge, während derzeit eigentlich Sparen angesagt wäre. In diesem Zusammenhang äußerte Dorothee Bär im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Verständnis, wenn die geplante Reform nicht wie vereinbart umgesetzt werden könne. Wenn bei Pflegebedürftigen und beim Elterngeld gespart würden, könnte man nicht großzügige Leistungen an anderer Stelle versprechen, so Frau Bär.
Auf den ersten Blick ist die Aussage der Ministerin verständlich. Allerdings gibt es gute Gründe, warum die BAföG-Reform trotz der Sparzwänge kommen sollte. Im gesamten Bundeshaushalt macht BAföG für Studierende nur 0,22 Prozent aus, ein sehr geringer Anteil. Zur Einordung: Das Budget des Bundeministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt macht 4,16 Prozent des Etats aus. Anteilig am Gesamthaushalt sind die BAföG-Ausgaben in den letzten Jahren sogar gesunken. Die Reformvorschläge bei der Rente und der Kranken- und Sozialversicherung sind durch die „finanzielle Untragbarkeit“ begründet. Heißt, würde sich nichts ändern, würden die Ausgaben die Einnahmen weit übersteigen und der Bund müsste in Zukunft immer mehr Steuergelder hinzuschießen. Und das, obwohl sich die Systeme eigentlich von selbst tragen sollten. BAföG ist kein System, das sich von selbst tragen soll, und deshalb gibt es keinen Grund für den Erhalt des Systems zu sparen. Im besten Fall profitiert der Staat von den Ausgaben, indem die Studierenden später mehr Geld verdienen und deswegen höhere Steuern zahlen. Und außerdem, warum sollten Studierende ein niedrigeres Existenzminimum haben als Menschen, die sich nicht in Ausbildung befinden? Ein Angleich des Grundbedarfs an das Grundsicherungsniveau ist nur plausibel.

Dorothee Bär sagte im erwähnten Interview, mit ihr werde es kein Vollkaskostudium geben und jeder müsse seinen Teil dazu beitragen. Es sei kein Drama, neben dem Studium zu jobben. Auch ihre Tochter müsse neben dem Studium arbeiten, um zu lernen, „wie schwer es ist, selbst Geld zu verdienen“. In diesen Aussagen scheint Frau Bärs Sichtweise auf BAföG beziehende Studierende durch: Die Student:innen lassen sich ihre Studienzeit vom Staat finanzieren und ruhen sich darauf aus. Die Zeit neben dem Studium verbringen sie nicht mit Arbeiten, sondern mit Freizeitaktivitäten. Ebenso wie bei den Bürgergeldempfänger:innen stört sich die CDU an der mangelnden Leistungsbereitschaft von Studierenden. Als Gegenentwurf appelliert sie an die Eigenverantwortung. Studierende sollen einen Teil ihres Lebensunterhalts neben dem Studium gefälligst selbst verdienen. Das ist klassische CDU-Rhetorik.
Im Grundsatz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes steht sinngemäß, dass für diejenigen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, die nicht über anderweitige Mittel verfügen, die zum Lebensunterhalt und zur Ausbildung genügen. Klar könnte man jetzt sagen, das BAföG wird nicht erhöht und die Studierenden müssen arbeiten gehen, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen. Eine kurze Rechnung zeigt aber, wie sehr sie zusätzliche Arbeit belastet. Wenn man von einem wöchentlichen Zeitaufwand von 37,5 Stunden für ein Studium in Regelzeit ausgeht und annimmt, dass Studierende nebenher in etwa acht Stunden pro Woche einem Minijob nachgehen, dann ergäbe das eine Wochenarbeitszeit von 45,5 Stunden. Das liegt weit über der von Friedrich Merz verpönten Lifestyleteilzeit. Zumal 63 Prozent der Studierenden bereits neben dem Studium arbeiten gehen. Zu dem Ergebnis kam 2024 die letzte Sozialerhebung vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Für ein Drittel der erwerbstätigen Studierenden war es sehr herausfordernd Arbeit und Studium miteinander zu vereinbaren, so lautet eine von vielen Erkenntnissen der Studie.
Es ist schön, dass auch Frau Bärs Tochter neben dem Studium arbeiten geht. Es ist allerdings auch ein Privileg, wenn sie das nicht aus einer Notwendigkeit, sondern aus einer erzieherischen Maßnahme heraus oder einfach freiwillig macht. Mit Sicherheit lebt es sich auch weitaus entspannter, wenn die Mutter einen notfalls finanziell absichern kann, weil sie Bundesforschungsministerin ist und monatlich mindestens 11 800 Euro brutto erhält. Bei Studierenden, die BAföG beziehen, ist das meist nicht der Fall, ansonsten würden sie keine Förderung erhalten. Schließlich werden auch die Gehälter und Vermögenswerte der Eltern und Geschwister geprüft.
Das hier soll keine Neiddebatte anstoßen. Es geht lediglich darum, dass Frau Bärs Argumente gegen die Erhöhung des BAföG-Satzes überzogen waren. BAföG ermöglicht keineswegs ein Vollkaskostudium.
Laut dem statistischen Bundesamt erhielten Studierende 2024 durchschnittlich 657 Euro Förderung. Viele Studierende erhalten einen geringeren Satz und werden finanziell von ihren Eltern unterstützt. Ob und in welcher Höhe sie für BAföG berechtigt sind, wird bereits akribisch geprüft. Hinzu kommt, dass die Hälfte des Geldes zurückgezahlt werden muss, wenn auch erst nach zehn Jahren und ohne Zinsen.
Als Forschungsministerin sollte sich Frau Bär für die Student:innen einsetzen. Klar, als Teil der Koalition muss sie sich kompromissbereit zeigen, aber die SPD tritt in diesem Fall nicht auf die Bremse. Der Rückhalt fehlt in der eigenen Fraktion und dort sollte sich Frau Bär stark machen. Zumal die bevorstehenden Vorschläge der Rentenkommission, so richtig und notwendig sie auch sind, gerade den jüngeren Generationen etwas abverlangen. Ihnen steht eine höhere Lebensarbeitszeit bevor. Außerdem wird stets an die zusätzliche private Vorsorge appelliert. Zukünftig sollen geringfügige Beschäftigungen nicht mehr von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, ausgenommen sind Schüler:innen. Es wäre im Zuge der Sozialreformen ein wichtiges Signal, jüngeren Menschen Zugeständnisse bei der Ausbildungsförderung zu machen.

Dennoch ist die Leistungsförderung nicht falsch. 13 Prozent der Ausbildungsförderung fließen an Begabtenförderungswerke, die Menschen mit herausragenden Leistungen fördern. Eine Möglichkeit wäre es in Zukunft auch beim BAföG Anreize für gute Leistungen im Studium zu schaffen. Studierenden mit sehr guten Abschlussnoten könnten mehr als 50 Prozent des Studienkredits erlassen werden. Damit würde die Arbeitsbereitschaft fürs Studium gezielt gefördert. Statt sich mit Minijobs herumzuschlagen, um über die Runden zu kommen, würde es sich finanziell lohnen, Arbeit ins Studium zu stecken. Dafür müsste die Förderung allerdings so hoch sein, dass die Studierenden ohne Arbeit auskommen. Denkbar wäre auch, dass am Ende mehr als 50 Prozent des Kredits zurückgezahlt werden müssten. Dadurch steigt aber auch das ökonomische Risiko, das die Studierenden bereits tragen müssen. Sie verschulden sich für ihr Studium in der Hoffnung danach einen besser bezahlten Beruf zu erlangen. In den meisten Fällen geht die Rechnung auf. Allerdings profitieren die Studierenden von ihrem Studium erst nach dem Abschluss. Bis dahin sind sie auf eine ausreichende finanzielle Förderung angewiesen. Frau Bär sollte sich also in ihrer Fraktion für die Erhöhung des BAföG-Satzes einsetzen und diese auch in der Bundestagsdebatte verteidigen. Anstatt die verabredeten Reformen in Frage zu stellen, könnte sie weitere Forderungen stellen, wie zum Beispiel, dass die Anpassung an das Grundsicherungsniveau nicht erst in zwei Jahren, sondern direkt zum Wintersemester 2026/2027 erfolgt. Inmitten der Reformen zu Lasten jüngerer Generationen, wären die angekündigten Erhöhung des BAföG-Satzes ein klares Signal an junge Menschen.








